Widerrufsfrist bei eBay
teclaw:
Widerrufsfrist bei eBay (19.01.2007, 9:41)
- FWP Neuling
- Wohnort: Lüneburg
Landgericht Paderborn schließt sich dem Landgericht Flensburg an
Nach Absicht des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 28.11.2006) berägt die Widerrufsfrist bei eBay lediglich zwei Wochen. Das LG Paderborn hat sich damit ausdrücklich der Entscheidung des LG Flensburg angeschlossen.
Nach Ansicht des LG Paderborn genüge eine Widerrufsbelehrung innerhalb eines eBay-Angebots der Textform, da der Verbraucher die Möglichkeit habe, diese zu speichern und auszudrucken. Dem Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Information werde dadurch Genüge getan, dass die Informationen zudem nach dem Zuschlag 90 Tage auf der Internetplattform von eBay verfügbar bleiben.
Das Landgericht Paderborn stellt sich damit gegen die Rechtssprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin, die davon ausgehen, dass eine Information innerhalb eines Online-Angebotes nicht der Textform genüge mit der Folge, dass der Verbraucher erst nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt werden könne.
Interessant ist, dass das LG Paderborn seine Rechtsansicht vollkommen ohne Not äußerte, denn im zu überprüfenden Angebot hatte der Beklagte über das einmonatige Widerrufsrecht belehrt. Das LG wäre daher gar nicht gezwungen gewesen, sich grundsätzlich zu dieser Frage zu äußern.
Nach Absicht des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 28.11.2006) berägt die Widerrufsfrist bei eBay lediglich zwei Wochen. Das LG Paderborn hat sich damit ausdrücklich der Entscheidung des LG Flensburg angeschlossen.
Nach Ansicht des LG Paderborn genüge eine Widerrufsbelehrung innerhalb eines eBay-Angebots der Textform, da der Verbraucher die Möglichkeit habe, diese zu speichern und auszudrucken. Dem Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Information werde dadurch Genüge getan, dass die Informationen zudem nach dem Zuschlag 90 Tage auf der Internetplattform von eBay verfügbar bleiben.
Das Landgericht Paderborn stellt sich damit gegen die Rechtssprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin, die davon ausgehen, dass eine Information innerhalb eines Online-Angebotes nicht der Textform genüge mit der Folge, dass der Verbraucher erst nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt werden könne.
Interessant ist, dass das LG Paderborn seine Rechtsansicht vollkommen ohne Not äußerte, denn im zu überprüfenden Angebot hatte der Beklagte über das einmonatige Widerrufsrecht belehrt. Das LG wäre daher gar nicht gezwungen gewesen, sich grundsätzlich zu dieser Frage zu äußern.
collection23:
AW: Widerrufsfrist bei eBay (10.09.2007, 18:19)
- FWP Neuling
Bei Verkäufen im Internet gilt der "fliegende Gerichtsstand", d.h. der Abmahner kann sich das Gericht aussuchen. Und das wird dann ein Gericht sein, das von der einmonatigen Frist ausgeht.
Obwohl mir das Urtei vom LG Paderborn gefällt (die Textform hätte noch andere, wesentlich wichtigere Vorteile), werde ich vorerst bei einem Monat bleiben.
Obwohl mir das Urtei vom LG Paderborn gefällt (die Textform hätte noch andere, wesentlich wichtigere Vorteile), werde ich vorerst bei einem Monat bleiben.
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