Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregel § 19 UStG

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13.05.2007, 18:37
Hallo,

ich habe vor kurzem einen Shop gesehen, der seine Preis wie folgt auszeichnet:

"* alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten"
Dazu folgt noch der Zusatz "steuerbefreit nach § 19 UStG".

Ich war immer der Meinung, dass man, wenn man zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG optiert, keine Umsatzsteuer ausweisen darf.
Wenn ich mir allerdings die Preise (inkl. Umsatzsteuer) anschaue, dann sollte ich mir eigentlich als Unternehmen auch die Vorsteuer zurückholen können.

Was sagt Ihr dazu?


_________________
Viele Grüße,
Sebastian

FWP Systems GmbH
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10.09.2007, 18:11
Das sind zwei Dinge:

Im Shop muss angegeben werden, daß die Preise Endpreise sind (Hinweis beim Preis: enthält MwSt). Das fällt wohl unter die Preisangabenverordnung.

Die Rechnung enthält zwar die MwSt, diese darf aber nicht angegeben werden. Da steht dann lediglich 1 Artikel zum Preis von 10,- €. Dann kommt noch der Text "Diese Rechnung enthält gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer."

Wird die MwSt in der RG ausgewiesen, muss Sie auch an das Finanzamt abgeführt werden.

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10.09.2007, 19:41
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18.05.2008, 11:54
Zitat:
Dann kommt noch der Text "Diese Rechnung enthält gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer."

Das ist so falsch. Die Rechnung enthält sehr wohl die Mehrwertsteuer! Die MwSt. darf in diesem Fall jedoch nicht explizit ausgewiesen werden.

So wäre der Text richtig: "Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen."


_________________
MfG
AWB
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14.08.2008, 12:05
Das ist richtig. Wenn man Gewerbetreibender nach Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Absatz 3 nach dem Umsatzsteuergesetz ist, sind alle Preise - egal ob für Dienstleistungen oder Produkte - inkl. 7% bzw. 19% MwSt.

Darum dürfen keine Nettopreise angegeben werden bzw. die MwSt. darf NICHT gesondert ausgewiesen werden. Alle Preise sind Endpreise also Bruttopreise inkl. MwSt.

Diese Kleinunternehmerreglung ist an den jeweiligen Umsatz des Unternehmens gekoppelt und nach Jahren gestaffelt. Der Wechsel zwischen Kleinunternehmer und Nicht-Kleinunternehmer darf nur alle 5 Jahre einmal durchgeführt werden (optieren).

Das ist das was ich zu dem Thema weiß, da ich auch unter die o. g. Klausel falle und mir dies meine Steuerberaterin bzw. meine Fachliteratur zu seiner Zeit mitteilte.

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